Aus- und Weiterbildng im Musikzug

Neben einer qualifizierten Ausbildung bereitet der Musikzug der ASG Nütterden seine Mitglieder auch auf die Prüfungen zu den verschiedenen Leistungsabzeichen des Bundes Deutscher Blasmusikverbände vor.
Mit dem Erringen des ersten Jungmusikerleistungsabzeichen wird den Musikern auch Anerkennung für ihren bisherigen Lerneifer ausgesprochen.

Gleichzeitig erhalten sie die Spielberechtigung für das Hauptorchester des Musikzuges. Neben den Abzeichen aus Bronze können Interessenten mit Unterstützung des Vereins auch auf die Silber- oder Goldprüfung vorbereitet werden.

Zu den jeweils bestandenen Prüfungen gratulieren alljährlich beim Jahreskonzert des Musikzuges der Ehrenvorsitzende Gerd van Oyen, Dirigent Georg Arntz und ein Vertreter des Blasmusikverbandes.

 

 

 

Ausbilder- und Ausbildungsordnung

 

Musikzug ASG Nütterden e.V.

 

(AAO-2011-1)

 

 

 

 

 

Vorwort:

 

Musizieren macht Spaß. Das ist wichtig und Punkt Eins. Aber das ist selbstverständlich nur einer von vielen Faktoren, die besonders das Instrumentalspiel zu einer sinnvollen Beschäftigung machen. Inzwischen ist eindeutig und zweifelsfrei wissenschaftlich erwiesen, wie sich das Instrumentalspiel beispielsweise auf die kindliche Entwicklung auswirkt.

 

 

 

Essentielles für den Musikzug ASG:

 

Der Musikzug ist gut beraten primär so auszubilden, dass das Erlernen des Instrumentes als gesellschaftliches Gut und zur kulturellen Förderung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund steht. Hierbei leistet der Musikzug schon aus diesem Ansinnen heraus einen positiven Beitrag zur kindlichen und jugendlichen musikalischen Erziehung im Verein und darüber hinaus.

 

Für den Musikzug stellen die vorgenannten Sachverhalte im Bezug auf den „Selbstzweck“ in der Ausbildung keine Widersprüchlichkeit dar. Der Musikzug bildet, anders als Musikschulen und private Musiklehrer, zum Selbstzweck des Orchesters aus. Dies bedeutet nicht, dass die vorgenannten wertvollen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen in der Ausbildung ausbleiben sollten.

 

 

Die Ausbildung:

 

Die Ausbildung zum Jungmusiker/zur Jungmusikerin im Musikzug ist in verschiedene Unterrichtseinheiten gegliedert.

 

D1-Bronze (JMLA in Bronze)

 

Der Unterricht im D1-Bereich zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen des Instrumentalspielens in Verbindung mit einem theoretischen Unterricht zu vermitteln. Die Ausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und umfasst den in der Anlage 1 beigefügten Lehrbereich. Im dritten Jahr wird die Prüfung vorbereitet. Zudem soll die D1-Ausbildung so abgeschlossen werden, dass im dritten Jahr praktische Schnittpunkte zur D2-Ausbildung vermittelt werden. D.h., dass die Schülerinnen und Schüler zum Teil über das übliche Maß einer D1-Ausbildung hinaus ausgebildet werden. Im Einzelnen werden diese Schnittpunkte zwischen Ausbilder und Dirigent, sowie unter Beteiligung des Vorsitzenden, individuell festgelegt.

 

Ziel der D1-Qualifikation soll es sein, dass der Jungmusiker/die Jungmusikerin in der Lage sind, das Instrument eigenständig und nur unter geringer weiterer Anleitung im Orchester zu spielen und, dass die eigenständige Erarbeitung der Orchesterwerke unter geringer Anleitung möglich ist. Ebenfalls soll die Tonqualität abgerundet und voll entwickelt sein, sowie dem Instrument in seiner charakterlichen Form entsprechen.

 

Im dritten Ausbildungsjahr ist ebenfalls das Instrumentalspiel „im Laufen“ zu vermitteln. Hierbei geht es um die Vorbereitung des Musizierens in Marschform.

 

 

 

Die Schülerinnen/Schüler sollten in der Ausbildung ebenfalls in Verantwortung für Instrument, Orchester und Stimme geformt werden. Die Werte des Orchesters, sowie die Ziele und Ideale sind im Unterricht regelmäßig, jedoch unauffällig zu transportieren.

 

Die Ausbildung endet nicht nach dem erfolgreichen Abschluss der D1-Qualifikation.

 

Die Ausbildungsinhalte sind als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

D2-Silber (JMLA in Silber)

 

Der Unterricht im D2-Bereich zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen des Instrumentalspielens in Verbindung mit einem theoretischen Unterricht zu vermitteln. Darüber hinaus werden die Grundlagen vertieft und weitere musikspezifische Elemente werden vermittelt wie die Instrumentenkunde, die Geschichte der Bläser- und Blasmusik, die Epochen, die Stilkunde. Die Ausbildung dauert i.d.R. ein Jahr und umfasst den in der Anlage 2 beigefügten Lehrbereich. In diesem Jahr wird auch die Prüfung vorbereitet. Zudem soll die D2-Ausbildung so abgeschlossen werden, dass praktische Schnittpunkte zur D3-Ausbildung vermittelt werden. D.h., dass die Schülerinnen und Schüler zum Teil über das übliche Maß einer D2-Ausbildung hinaus ausgebildet werden. Im Einzelnen werden diese Schnittpunkte zwischen Ausbilder und Dirigent, sowie unter Beteiligung des Vorsitzenden, individuell festgelegt.

 

Ziel der D2-Qualifikation soll es sein, dass der Jungmusiker/die Jungmusikerin in der Lage sind, das Instrument eigenständig im Orchester zu spielen und, dass die eigenständige Erarbeitung der Orchesterwerke möglich ist. Ebenfalls soll die Tonqualität abgerundet und voll entwickelt sein, sowie dem Instrument in seiner charakterlichen Form entsprechen.

 

Die Schülerinnen/Schüler sollten in der Ausbildung ebenfalls in Verantwortung für Instrument, Orchester und Stimme geformt werden. Die Werte des Orchesters, sowie die Ziele und Ideale sind im Unterricht regelmäßig, jedoch unauffällig zu transportieren.

 

Den D2-Absolventen sollte vermittelt werden, dass diese durch ihre Weiterbildung in hohem Maße wichtig sind für die Entwicklung des Orchesters. Sie sind die Bindeglieder zwischen den Nachwuchsmusikern und den Jungmusikern, sowie zwischen den jungen D1-qualifizierten Musikern im Orchester und den „Altgedienten“. Sie helfen den beiden Dirigenten hierdurch in ihrer Arbeit und können ebenfalls zur Entlastung in der Vorstandschaft nützlich sein. Sie können potenzielle Anwärter zur Ausbildung werden.

 

 

 

 

D3-Gold (JMLA in Gold)

 

Der Unterricht im D3-Bereich zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen des Instrumentalspielens in Verbindung mit einem theoretischen Unterricht zu vermitteln. Darüber hinaus werden die Grundlagen vertieft und weitere musikspezifische Elemente werden vermittelt, wie Instrumentenkunde, die Geschichte der Bläser- und Blasmusik, die Epochen, die Stilkunde, Formenlehre, Kompositionstechniken, Transposition, Harmonielehre, Akustik, gehobene Gehörbildung, Ausbildereignung. Die Ausbildung dauert i.d.R. ein Jahr und umfasst den in der Anlage 3 beigefügten Lehrbereich. In diesem Jahr wird auch die Prüfung vorbereitet. Zudem soll die D3-Ausbildung so abgeschlossen werden, dass praktische Schnittpunkte zur C1-Ausbildung vermittelt werden. D.h., dass die Schülerinnen und Schüler zum Teil über das übliche Maß einer D3-Ausbildung hinaus ausgebildet werden. Im Einzelnen werden diese Schnittpunkte zwischen Ausbilder und Dirigent, sowie unter Beteiligung des Vorsitzenden, individuell festgelegt.

 

Ziel der D3-Qualifikation soll es sein, dass der Jungmusiker/die Jungmusikerin in der Lage sind, das Instrument eigenständig im Orchester zu spielen und, dass die eigenständige Erarbeitung der Orchesterwerke möglich ist. Ebenfalls soll die Tonqualität abgerundet und voll entwickelt sein, sowie dem Instrument in seiner charakterlichen Form entsprechen. Die D3-Absolventen sollten solistische und künstlerische Ausgestaltungsqualitäten aufweisen.

 

Die Schülerinnen/Schüler sollten in der Ausbildung ebenfalls in Verantwortung für Instrument, Orchester, Stimme und Ausbildung geformt werden. Die Werte des Orchesters, sowie die Ziele und Ideale sind im Unterricht regelmäßig, jedoch unauffällig zu transportieren.

 

Den D3-Absolventen sollte vermittelt werden, dass diese durch ihre Weiterbildung in hohem Maße wichtig sind für die Entwicklung des Orchesters. Sie sind die Bindeglieder zwischen den Nachwuchsmusikern und den Jungmusikern, sowie zwischen den jungen D1-qualifizierten Musikern und D2-qualifizierten Musikern im Orchester und den „Altgedienten“. Sie helfen den beiden Dirigenten hierdurch in ihrer Arbeit und können ebenfalls zur Entlastung in der Vorstandschaft nützlich sein. Sie sollten bereit sein im Sinne des Musikzuges vereinsintern auszubilden.

 

 

 

Die Ausbildungsmethode:

 

Jede Ausbilderin und jeder Ausbilder sollte nach seinen individuellen Vorgehensweisen ausbilden können, um sich selber frei entfalten und sicher agieren zu können. In der reinen praktischen und theoretischen Ausbildungsmethode, ohne Blick auf die zwischenmenschlichen Gefüge, sollten jedoch einige im Folgenden erläuterte Standards eingehalten werden.

 

 

 

  1. die Ausbildungsform:

 

Der Musikzug bildet seine Schülerinnen und Schüler “klassisch“ aus. Dies bedeutet, dass sich die Ausbilder(innen) in ihrer Vorgehensweise an der Spielweise der “symphonischen Musik der Klassik“ orientieren. Die Gesamtspielweise ist “klassisch“ auszubilden.

 

Der Musikzug orientiert sich in der D1-Ausbildung ausschließlich an den Etüden und Spielstücken der “klassischen“ Komponisten (Literaturlisten des BDB-D1). Für den Einzelunterricht und eventuellen kleinen Gruppenunterricht werden ausschließlich die Schulungshefte “Hören Lesen Spielen“, Band 1 und 2 vom dehaske-Verlag genutzt.

 

Weiteres, oder gleichwertiges Schulungswerk ist mit dem Dirigenten des Musikzuges abzustimmen.

 

Die Nutzung von Orchesterschulen, wie Essentiell Elementes für den regelmäßigen Einzel-, oder Kleingruppenunterricht ist ungeeignet und daher untersagt. Diese Schulungsmaterialien sind lediglich für das Orchesterspiel geeignet und angelegt und hierfür durch den Dirigenten der Nachwuchs- und Jugendorchester zu nutzen.

 

 

 

Der Musikzug orientiert sich in der D2-Ausbildung ausschließlich an den Etüden und Spielstücken der “klassischen“ Komponisten (Literaturlisten des BDB-D2). Für den Einzelunterricht und eventuellen kleinen Gruppenunterricht werden ausschließlich die Schulungshefte “Hören Lesen Spielen“, Band 3 vom dehaske-Verlag genutzt.

 

Weiteres, oder gleichwertiges Schulungswerk ist mit dem Dirigenten des Musikzuges abzustimmen.

 

 

 

Der Musikzug orientiert sich in der D3-Ausbildung ausschließlich an den Etüden und Spielstücken der “klassischen“ Komponisten (Literaturlisten des BDB-D3). Für den Einzelunterricht und eventuellen kleinen Gruppenunterricht werden die Schulungsmaterialien individuell zwischen Ausbilder und Dirigent festgelegt.

 

 

 

  1. die Ausbildungsart:

 

Für die Ausbilderinnen und Ausbilder im Musikzug besteht die Ausbildungsform des Einzelunterrichts.

 

In Ausnahmefällen können die Ausbilder(innen) in Absprache mit dem Dirigenten und dem Vorsitzenden den Unterricht zu Gruppen bis maximal drei Schüler(innen) zusammenfassen.

 

Der Einzelunterricht wird durch einen Unterricht im Orchester/Ensemble ergänzt, sowie durch den theoretischen Unterricht. Die Ausbilder(innen) haben ihre Schüler zur Teilnahme an den Orchester- und/oder Ensembleproben aufzufordern.

 

Der Einzelunterricht dauert i.d.R. mindestens 30 Minuten/Schüler(in). Abweichungen von diesem Zeitkontingent sind mit dem Dirigenten und dem Vorsitzenden abzustimmen. Eine Verringerung der Unterrichtseinheit von 30 Minuten ist jedoch nicht möglich, da dies ein Mindestmaß in der Ausbildung darstellt. Die Inhalte des Unterrichtes orientieren sich an den vorgenannten Maßgaben und den beigefügten Anlagen.

 

 

 

 

 

 

Die Ausbilder(innen):

 

Der Musikzug unterscheidet in externe Ausbilder(innen) und in interne Ausbilder(innen). Die internen Ausbilder(innen) sind aktives oder passives Mitglied im Musikzug ASG. Dabei unterscheidet der Musikzug in beiden Gruppen noch die professionellen Ausbilder(innen) von den Ausbilderinnen und Ausbildern im Laienbereich.

 

  1. das 360° Feedback:

 

Der Musikzug wir in seiner Ausbildung ein Feedback zu allen beteiligten Richtungen in den Ausbildungseinheiten geben. D.h., dass der Musikzug in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen die Vernetzung der Ausbildung zwischen den einzelnen Einheiten aufrecht erhält und ausbaut.

 

 

Das 360° Feedback soll dazu dienen, dass

 

-       die Ausbilder(innen) untereinander wissen inwiefern sie dem Schüler bereits gewisse praktische oder theoretische Sachverhalte abverlangen können.

 

-       die Ausbilder(innen) gewissen erteilten Lernstoff für den Unterricht nutzen können (z.Bsp: die enharmonische Verwechslung in der Praxis, Dur- und oder Molltonleiter).

 

-       die einzelnen Ausbilder(innen) ihren Lernstoff und Lehrplan der jeweiligen anderen Ausbildungseinheit anpassen können/könnten.

 

-       alle an der Ausbildung beteiligten Personen einen aktuellen Stand der Ausbildung haben (Dirigenten, Vorstand, weitere Ausbilder).

 

-       Missstände in der Ausbildung schneller und frühzeitig erkannt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

 

-       begabte- / weniger begabte-, talentierte- / weniger talentierte, oder lernfaule Schüler(innen) erkannt werden und eine entsprechende Förderung, oder ein Ausbildungsstopp erfolgen können.

 

-       das Feedback an den Vorstand/Dirigenten/Ausbildungsleiter vollständig ist und den aktuellen Stand widerspiegelt.

 

-       die Ausbildung effektiver und gegebenenfalls qualitativ gesteigert werden kann.

 

 

 

 

  1. die gegenseitige Kontrolle:

 

 

 

In Abständen zu sechs Monaten werden große Ausbildungsdiagnosen durchgeführt.

 

Dies bedeutet, dass als Vorspiel

 

 

 

-       jede(r) Ausbilder(in) zu jedem einzelnen Schüler und jeder einzelnen Schülerin mit dem Ausbildungsleiter/Dirigenten einen Vorspieltermin vereinbart. Nach Möglichkeit zu mehreren Schülern/Schülerinnen an einem Vorspieltermin.

 

 

 

In Abständen zu drei Monaten werden für interne/externe Laienausbilder kleine Ausbildungsdiagnosen durchgeführt.

 

Dies bedeutet, dass als Vorspiel

 

 

 

-       jeder interne/externe Laienausbilder seine Ausbildung durch einen professionellen Ausbilder von Extern oder Intern kontrollieren lässt. Dabei hat der professionelle Ausbilder dem jeweiligen Laienausbilder in einem „Vieraugengespräch“ Tipps und Tricks für die weitere Ausbildung zu geben. Des Weiteren soll der professionelle Ausbilder aufzeigen, welche Defizite beim jeweiligen Schüler/bei der jeweiligen Schülerin festzustellen sind. Dabei ist ein fachkundiger Rat zur Abhilfe immer zu geben.

 

 

In Abständen zu sechs Monaten werden für interne/externe professionelle Ausbilder kleine Ausbildungsdiagnosen durchgeführt.

 

Dies bedeutet, dass als Vorspiel

 

-       jeder interne professionelle Ausbilder seine Ausbildung durch einen professionellen Ausbilder von Extern oder Intern kontrollieren lässt. Dabei hat der professionelle Ausbilder dem jeweiligen internen prof. - Ausbilder in einem „Vieraugengespräch“ Tipps und Tricks für die weitere Ausbildung zu geben. Des Weiteren soll der professionelle Ausbilder aufzeigen, welche Defizite beim jeweiligen Schüler/bei der jeweiligen Schülerin festzustellen sind. Dabei ist ein fachkundiger Rat zur Abhilfe immer zu geben.

 

 

 

-       jeder externe professionelle Ausbilder seine Ausbildung durch den Dirigenten und den Vorsitzenden, unter Beteiligung eines weiteren professionellen Musikers, begutachten lässt. Dabei teilt der Dirigent und der Vorsitzende dem jeweiligen professionellen Ausbilder in einem „Sechsaugengespräch“ mit, ob die Ausbildung nach hiesiger Sicht und den einschlägigen Vorgaben des BDB stattfindet/stattgefunden hat. Ein Gesprächsprotokoll ist vom Vorsitzenden zu führen und wird den Beteiligten ausgehändigt. Das Protokoll ist von den Beteiligten zu unterschreiben. Der externe professionelle Ausbilder soll im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Nichterfüllung mitteilen wie er diesen Mangel beheben möchte und welcher zeitliche Rahmen hierfür angesetzt werden muss. Rechtliche und/oder honorarrechtliche Belange bleiben hiervon unberührt und sind nach geltendem Recht zu regeln. Des Weiteren ist ein neuer Termin mit Fristsetzung zur Erfüllung der Leistung zu vereinbaren. Dabei hat der professionelle Musiker dem jeweiligen prof. - Ausbilder in einem Gespräch mit Vorsitzendem und Dirigenten Tipps und Tricks für die weitere Ausbildung zu geben. Des Weiteren soll der professionelle Musiker aufzeigen, welche Defizite beim jeweiligen Schüler/bei der jeweiligen Schülerin festzustellen sind. Dabei ist ein fachkundiger Rat zur Abhilfe immer zu geben.

 

 

 

 

 

 

Der Umgang mit extern verpflichtenden Belangen des Musikzuges bei allen internen Ausbildern/Ausbilderinnen:

 

 

 

-       fällt ein extern verpflichtender Belang des Musikzuges ASG Nütterden auf einen Ausbildungstag und in die Ausbildungszeit des internen Ausbilders, so hat dieser zugunsten seiner eigenen Mitwirkung an den extern verpflichtenden Belangen den Unterricht zu verlegen, oder ausfallen zu lassen. Beim Ausfall der Unterrichtseinheit wird kein Honorar gezahlt, soweit die extern verpflichtenden Belange bereits eine Kalenderwoche im Voraus bekannt waren.

 

-       fällt ein extern verpflichtender Belang des Musikzuges ASG Nütterden auf einen Ausbildungstag und in die Ausbildungszeit des ab D1-qualifizierten Schülers/Schülerin, so hat diese(r) zugunsten der eigenen Mitwirkung an den extern verpflichtenden Belangen den Unterricht in Absprache mit dem Ausbilder / der Ausbilderin zu verlegen, oder ausfallen zu lassen. Beim Ausfall der Unterrichtseinheit wird kein Honorar gezahlt, soweit die extern verpflichtenden Belange bereits eine Kalenderwoche im Voraus bekannt waren.

 

 

 

Bei Verfehlungen der jeweils genannten Parteien ist eine Honorarzahlung privat vorzunehmen. Einigungen sind für diese Fälle unterhalb der Parteien zu erzielen. Der Musikzug ASG bleibt hiervon unberührt und handelt als solcher nicht.

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Die Ausbilder- und Ausbildungsordnungist in der vorliegenden Fassung für den Musikzug ASG Nütterden e.V. gültig und wird von den an der Ausbildung beteiligten und handelnden Personen zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Hierfür müssen die jeweils beteiligten und handelnden Personen diese nicht unterschrieben und/oder verabschiedet haben. Mit der Unterzeichnung eines Beitrittsdokumentes, Ausbildungsvertrages/Ausbilderverhältnis im Musikzug ASG wird die Ausbilder- und Ausbildungsordnung mit vereinbart.

 

Die Ausbilder- und Ausbildungsordnung wird gegen Unterschrift eines Übergabeprotokolls vereinbart und steht in Verbindung mit jeweilig gültiger Geschäftsordnung des Musikzuges ASG und der Satzung der Allgemeinen Schützengesellschaft Nütterden e.V. die zudem übergeben wird.

 

 

 

Die beteiligten und handelnden Personen sind:

 

-       Der geschäftsführende - und erweiterte Vorstand des Musikzuges

 

-       Der Dirigent (wenn nicht als erweiterter Vorstand)

 

-       Die Ausbilderinnen und Ausbilder

 

-       Die Schülerinnen und Schüler jeglicher Ausbildungseinheiten, sowie deren Eltern / Erziehungsberechtigte / Vormund.

 

-       Jedes Mitglied im Musikzug ASG, welches an einer Aus-, Fort und/oder Weiterbildung teilnimmt, sowie Teilnehmer(innen) als Mitglieder, die an Seminaren und Workshops im Musikzug ASG teilnehmen.

 

-       Befristet eingestellte Dozenten und externe Teilnehmer zu/an Seminaren und Workshops im Musikzug ASG

 

 

 

Anlage(n):

 

 

 

-       BDB-D1 Ausbildungsrichtlinien (Seiten 1)

 

-       BDB-D2 Ausbildungsrichtlinien (Seiten 1)

 

-       BDB-D3 Ausbildungsrichtlinien (Seiten 1)

 

-       BDB-Qualifikation in der Übersicht (zurzeit gültige Fassung)

 

-       BDB-Literaturlisten (zurzeit gültige Fassung)

 

-       BDB-C1-3 Ausbildungsrichtlinien

 

 

 

Für den Musikzug ASG Nütterden im August 2011

 

Im Auftrag

 

 

Der Vorstand des Musikzuges ASG Nütterden

 

 

 

Die Formulierungen des AAO-2011-1 berühren in keiner Weise die Satzung der ASG und die Geschäftsordnung des Musikzuges ASG Nütterden. Ausführungen der AAO-2011-1, die gegen die Satzung/Geschäftsordnung verstoßen sind ungültig und werden, soweit diese durch die Satzung/Geschäftsordnung geregelt sind, durch diese Regelung ersetzt.

 

 

 

Ende der AAO-2011-1

 

 



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Musikzug der Allgemeinen Schützengesellschaft Nütterden e.V.

Hoher Weg (am Feuerwehrdepot)
47559 Kranenburg - Nütterden

 

 

Postanschrift:

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